Teilkaskoschaden

Bei einem Teilkasko-Schaden (Glas-, Marder- oder Wildschaden) sollten Sie sich, als Versicherungsnehmer, schnellstmöglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen.

Hierbei ist der abgeschlossene Vertrag die Grundlage der Schadenregulierung. Prüfen Sie Ihren Vertrag genau auf die Versicherungsbedingungen und lassen Sie sich durch Ihren Versicherungsmakler beraten.

Selbstverständlich stehe ich, mit meiner über 13-jährigen Kasko Erfahrung, als Kfz-Sachverständiger für Sie gerne zur Verfügung. Hinsichtlich des Kasko-Vertragsrechts entscheidet jedoch die Versicherung welcher Sachverständige Ihr unfallbeschädigtes Fahrzeug besichtigt. Schlagen Sie mich als zertifizierten Kfz-Sachverständigen Ihrer Versicherung vor. Denn erst wenn Ihre Versicherung mich schriftlich beauftragt kann ich tätig werden.